AGB

(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Bühnenkunst Ulhaas & Co. GmbH (nachfolgend Bühnenkunst) gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachfolgend VP). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des VP werden nicht anerkannt, es sei denn, Bühnenkunst stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Handelt es sich bei VP um den Käufer einer Eintrittskarte, dann stimmt VP mit dem Kauf der Eintrittskarte der Gültigkeit nachfolgender AGB zu. Beim Betreten einer Veranstaltungsstätte gilt für VP die jeweilige Haus- und Hallenordnung. Das Hausrecht am Veranstaltungstag liegt bei Bühnenkunst.

Vertragsparteien

(1) Bühnenkunst erbringt Leistungen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen.

(2) Darüber hinaus vermittelt Bühnenkunst Leistungen Dritter. In diesem Fall wird der Dritte Vertragspartner von VP und wird in geeigneter Weise als Vertragspartner benannt, insbesondere durch einen entsprechenden Hinweis im Angebot auf der Homepage, spätestens jedoch in der Auftragsbestätigung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dritten.

Vertragsabschluss

(1) Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn Bühnenkunst eine Bestellung, ein Angebot oder einen Auftrag in Textform, insbesondere per Mail oder schriftlich, bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die bestellten Tickets oder Waren persönlich oder durch Ticketanbieter an VP abgeschickt hat.

(2) Reservierungen, Bestellungen, Angebote und Aufträge sind unverbindlich. Unverbindlich sind auch Bestätigungen über den Eingang von Reservierungen, Bestellungen, Angeboten, Aufträgen oder sonstige Eingangsbestätigungen.

Preise

(1) Die Preise, Gebühren und Kosten (Entgelte) werden in den jeweiligen Produktbeschreibungen der Ticketanbieter zu den einzelnen Angeboten ausgewiesen. Verbindlich sind jeweils diejenigen Beträge, die in der Auftragsbestätigung oder bei einer Online-Bestellung im Warenkorb angegeben sind.

Termine, Veranstaltungsorte

(1) Es sind nur diejenigen Veranstaltungstermine verbindlich, die in der Auftragsbestätigung enthalten oder auf dem Ticket abgedruckt sind.

(3) Bühnenkunst behält sich vor, den Ort der Veranstaltung kurzfristig zu verlegen.

Stornierungen, Ticketverlust

(1) Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn die Veranstaltung wird vom Veranstalter abgesagt oder zeitlich verschoben. VP stimmt zu, sich vorab zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Porto und Bearbeitungskosten, sowie etwaige Reise- und sonstige Kosten werden generell nicht erstattet.

(2) VP hat keinen Anspruch auf den Ersatz verlorener Tickets.

Zutritt zur Veranstaltung

(1) VP ist zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, es sei denn in der Produktbeschreibung der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben oder das Ticket enthält benennt eine bestimmte Person. Der Zeitpunkt des Einlasses ist auf dem Ticket vermerkt. Ein Recht zum Betreten des Veranstaltungsortes steht dem Kunden nur nach Weisung des Ordnungsdienstes oder der Einlasskontrolle zu.

(2) VP wird darüber informiert, dass im Falle seines verspäteten Eintreffens am Veranstaltungsort ein Einlass in den Saal nach Vorstellungsbeginn erst wieder zur Pause möglich ist. Ein Anspruch von VP auf Rückerstattung des Kartenpreises besteht in diesem Fall nicht.

(3) Bühnenkunst steht es frei, das Zugangsrecht zu seinen Veranstaltungen gemäß den zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes- bzw. Landesebene zu pandemischen Lagen einzuschränken und damit einhergehend auf das Vorzeigen entsprechend erforderlicher digitaler Nachweise zu bestehen.

(4) Mit der Beendigung der Veranstaltung erlischt das Recht zum Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen.

Kinder- und Jugendschutz

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Das Mitbringen von Säuglingen und Babys zu Veranstaltungen ist prinzipiell untersagt. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden zu allen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Gesundheitsschutz

Bei Veranstaltungen kann es trotz Geräuschpegelüberwachung zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die gegebenenfalls zu Hörschäden führen können. VP wird aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen (z.B. Ohrstöpsel) zu ergreifen und ausreichend Abstand zu Lautsprecherboxen zu halten.

Ton-, Bild- und Filmaufnahmen / Urheberrechte

(1) VP ist es untersagt, Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu machen. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film- und Videokameras aller Art ist nicht gestattet.

(2) Im Verlauf der Veranstaltung können durch Bühnenkunst und/ oder den Künstler Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die für Werbezwecke oder den Einsatz in den sozialen Medien bestimmt sind. VP erteilt mit Kauf der Eintrittskarte sein Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierenden Ansprüche.

(3) Im Verlauf der Veranstaltung können durch Bühnenkunst und/oder von Bühnenkunst beauftragte/genehmigte Dritte Bild- und Tonaufnahmen für eine kommerzielle Verwertung angefertigt werden. Diese Verwertungsabsicht wird auf dem Ticket deklariert. Sollte diese Verwertungsabsicht erst nach dem Ticketverkauf entstehen, so weist Bühnenkunst durch Aushänge an den Eingängen zum Veranstaltungsgelände darauf hin. VP erteilt mit Betreten des Veranstaltungsgeländes sein unwiderrufliches Einverständnis zu diesen Aufnahmen und enthält sich der Anmeldung weiterer daraus resultierenden Ansprüche.

Sicherheitsbestimmungen / Mitbringen von Tieren, Gegenständen, Speisen und Getränken
(1) Das Mitführen von Rücksäcken, Koffern und großen Taschen und ähnlichen Behältnissen ist VP untersagt. Die maximale Größe erlaubter Taschen ist 21 x 30 cm (DIN A4 Blatt). Größere Taschen können auch nicht an der Garderobe abgegeben werden.

(2) Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Taschenmessern, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laser Pointern, Glas- und Plastikflaschen sowie Dosen durch VP in die Veranstaltungsräume ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten, und d2m behält sich das Recht vor, VP von der Veranstaltung auszuschließen. d2m behält sich ferner das Recht vor, am Einlass Taschenkontrollen durchzuführen und einzelne VP bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung vom Sicherheitsinteresse aller Kunden einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen VP andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.

(3) Das Mitführen von Tieren zu den Veranstaltungen ist untersagt. Der Zutritt zu den Veranstaltungen für Blindenhunde ist im Vorfeld mit d2m abzusprechen.

(4) VP ist es untersagt, eigene Speisen und Getränke in die Veranstaltungsstätte mitzunehmen.

Verbot des Eintrittskartenhandels

Bühnenkunst hat das alleinige Recht am Veranstaltungstag in der Veranstaltungsstätte und im Vorfeld Eintrittskarten für die betreffende Veranstaltung über verschiedene Vertriebswege zu verkaufen. Dritten ist der Verkauf von Eintrittskarte untersagt. Dies gilt auch für den gewerblichen Wiederverkauf von Eintrittskarten.

Personalisierung von Tickets

(1) Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Berechtigung zum Besuch der Veranstaltungen besteht nur auf Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrages, den VP im Rahmen seiner Ticketbestellung mit d2m geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von nachfolgender Ziffer 2 eingetreten ist.

(2) Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist, dass VP das auf der Vorderseite mit seinem Vor-und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Bühnenkunst behält sich das Recht vor, sich zur Identitätsprüfung den Personalausweis oder Reisepass von VP vorlegen zu lassen. Bühnenkunst behält sich ferner das Recht vor, Personen, die kein Besuchsrecht erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch der Veranstaltung insbesondere durch Sperrung des Tickets zu verweigern.

(3) Gestattet Bühnenkunst dem Ticketinhaber den Zutritt, wird sie auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber VP frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigten VP identisch ist

Umpersonalisierung / Übertragung des Besuchsrechts von Tickets

(1) Die Übertragung des Besuchsrechts (Umpersonalisierung der Tickets) kann nur am jeweiligen Veranstaltungstag vor Ort/in der Veranstaltungsstätte vorgenommen werden. Hierfür ist von VP am Veranstaltungstag genügend Zeit einzuplanen.

(2) Der auf dem Ticket genannte VP muss dazu selbst vor Ort erscheinen, oder eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist, an den neuen Ticketinhaber übergeben. Folgendes ist somit zur Veranstaltungsstätte mitzubringen:

– Das freiwerdende Originalticket
– Eine Ausweiskopie, die deutlich sichtbar als Kopie gekennzeichnet ist und aus dem die Identität des ursprünglichen Ticketinhabers hervorgeht
– Ein amtliches Ausweisdokument im Original, aus dem die Identität des neuen Besuchers hervorgeht.

Der Ticketübernehmer wird neuer VP der Bühnenkunst und erklärt sich mit den AGB der Bühnenkunst einverstanden.

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden unter Beachtung gemäß der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nur in Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. d2m ist berechtigt, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung erhaltenen Daten des VP im Rahmen des Datenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Gerichtsstand ist Köln.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

GEWINNSPIELE & VERLOSUNGEN

Für die Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen der Bühnenkunst Ulhaas & Co. GmbHs (Bühnenkunst)

Stand: 19.11.2021